Stromtarife Bad Homburg vor der Höhe: vergleichen und wechseln
- 56.938Einwohner
- 3Postleitzahlen
- 1Kundencenter vor Ort
- 11 von 59Rang im Land
Für die 56.938 Einwohner von Bad Homburg vor der Höhe gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Stromlieferant nicht. Gib im Rechner deine Postleitzahl ein, zum Beispiel 61348, 61350, 61352 für Bad Homburg vor der Höhe. In Bad Homburg vor der Höhe erreichbar: Süwag-ServiceCenter.
Grundversorgung in Bad Homburg vor der Höhe
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Bad Homburg vor der Höhe über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Persönliche Beratung in der Umgebung
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| Süwag-ServiceCenter | Bad Homburg vor der Höhe | 0,2 km |
| Oberhessen Gas | Friedberg | 14,1 km |
| Stadtwerke Bad Nauheim | Bad Nauheim | 18,1 km |
| Stadtwerke Bad Nauheim | Bad Nauheim | 19,2 km |
| Bundesland | Hessen |
|---|---|
| Kreis | Hochtaunuskreis |
| Einwohner | 56.938 (Stand 2025) |
| Fläche | 51,1 km² |
| Postleitzahlen | 61348, 61350, 61352 |
| Größe im Land | Nr. 11 von 59 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Wie teuer Strom in Bad Homburg vor der Höhe ist, lässt sich nicht pauschal sagen: Netzentgelte unterscheiden sich je Netzgebiet. Der Stromkosten-Rechner hilft dir, Angebote mit deinen Daten zu prüfen. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Bad Homburg vor der Höhe den Stromanbieter frei wählen?
In Bad Homburg vor der Höhe liefern neben dem Grundversorger viele überregionale Anbieter. Welche das konkret sind, hängt vom Netzgebiet ab, der Rechner zeigt sie dir für deine Postleitzahl.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Bad Homburg vor der Höhe zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.