Strom vergleichen in Brandenburg an der Havel
- 73.945Einwohner
- 4Postleitzahlen
- 3 von 27Rang im Land
In Brandenburg an der Havel leben 73.945 Menschen, die meisten Haushalte können ihren Stromanbieter frei wählen. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Brandenburg an der Havel etwa 14770, 14772, 14774. Rund 25,7 km entfernt liegt EMB Energie Brandenburg GmbH als nächstes Kundencenter.
Grundversorger und Netzbetreiber in Brandenburg an der Havel
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Brandenburg an der Havel über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| EMB Energie Brandenburg GmbH | Rathenow | 25,7 km |
| Stadtwerke Potsdam | Stahnsdorf | 40,2 km |
| Stadtwerke Hennigsdorf | Hennigsdorf | 51,2 km |
| Vattenfall | Teltow | 52,2 km |
| Bundesland | Brandenburg |
|---|---|
| Kreis | kreisfrei |
| Einwohner | 73.945 (Stand 2025) |
| Fläche | 229,7 km² |
| Postleitzahlen | 14770, 14772, 14774, 14776 |
| Größe im Land | Nr. 3 von 27 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Brandenburg an der Havel wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Stromkosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Brandenburg an der Havel den Stromanbieter frei wählen?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Was passiert, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Brandenburg an der Havel zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.