Stromtarife Garmisch-Partenkirchen: vergleichen und wechseln
- 28.088Einwohner
- 1Postleitzahlen
- 40 von 77Rang im Land
In Garmisch-Partenkirchen leben 28.088 Menschen, die meisten Haushalte können ihren Stromanbieter frei wählen. Gib im Rechner deine Postleitzahl ein, zum Beispiel 82467 für Garmisch-Partenkirchen. Rund 29,7 km entfernt liegt EWR Kundencenter Ostallgäu als nächstes Kundencenter.
Grundversorgung in Garmisch-Partenkirchen
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Garmisch-Partenkirchen über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Persönliche Beratung in der Umgebung
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| EWR Kundencenter Ostallgäu | Füssen | 29,7 km |
| Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG | Altenstadt | 37,1 km |
| Energie Südbayern Kundencenter Weilheim | Weilheim in Oberbayern | 38,0 km |
| Gemeindewerke Holzkirchen | Holzkirchen | 63,3 km |
| Bundesland | Bayern |
|---|---|
| Kreis | Landkreis Garmisch-Partenkirchen |
| Einwohner | 28.088 (Stand 2025) |
| Fläche | 205,7 km² |
| Postleitzahlen | 82467 |
| Größe im Land | Nr. 40 von 77 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Wie teuer Strom in Garmisch-Partenkirchen ist, lässt sich nicht pauschal sagen: Netzentgelte unterscheiden sich je Netzgebiet. Der Stromkosten-Rechner hilft dir, Angebote mit deinen Daten zu prüfen. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Garmisch-Partenkirchen den Stromanbieter frei wählen?
In Garmisch-Partenkirchen liefern neben dem Grundversorger viele überregionale Anbieter. Welche das konkret sind, hängt vom Netzgebiet ab, der Rechner zeigt sie dir für deine Postleitzahl.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.