Strom vergleichen in Heidenheim an der Brenz
- 50.612Einwohner
- 2Postleitzahlen
- 26 von 106Rang im Land
Für die 50.612 Einwohner von Heidenheim an der Brenz gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Stromlieferant nicht. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Heidenheim an der Brenz etwa 89518, 89522. Rund 12,3 km entfernt liegt Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb als nächstes Kundencenter.
Grundversorger und Netzbetreiber in Heidenheim an der Brenz
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Heidenheim an der Brenz über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb | Oberkochen | 12,3 km |
| Energie Schwaben GmbH | Günzburg | 27,3 km |
| SWU ServiceCenter | Ulm | 32,7 km |
| Elektrizitätswerk Wennenmühle | Alerheim | 40,2 km |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Kreis | Landkreis Heidenheim |
| Einwohner | 50.612 (Stand 2025) |
| Fläche | 107,1 km² |
| Postleitzahlen | 89518, 89522 |
| Größe im Land | Nr. 26 von 106 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Heidenheim an der Brenz wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Stromkosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Heidenheim an der Brenz den Stromanbieter frei wählen?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Heidenheim an der Brenz zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.