Stromanbieter in Kaiserslautern vergleichen
- 100.247Einwohner
- 8Postleitzahlen
- 5 von 22Rang im Land
Für die 100.247 Einwohner von Kaiserslautern gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Stromlieferant nicht. Typische Postleitzahlen in Kaiserslautern sind 67655, 67656, 67657, damit findet der Rechner die Tarife in deinem Netzgebiet. Rund 29,9 km entfernt liegt Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH als nächstes Kundencenter.
Wer in Kaiserslautern liefert, wenn du nichts tust
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Kaiserslautern über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Energieversorger vor Ort
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH | Neustadt an der Weinstraße | 29,9 km |
| EWR-Kundencenter | Kirchheimbolanden | 30,0 km |
| Pfalzwerke Netz AG Landau | Landau in der Pfalz | 36,4 km |
| Energie Südwest AG | Landau in der Pfalz | 37,5 km |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Kreis | kreisfrei |
| Einwohner | 100.247 (Stand 2025) |
| Fläche | 139,7 km² |
| Postleitzahlen | 67655, 67656, 67657, 67658, 67659, 67660, 67661, 67662 |
| Größe im Land | Nr. 5 von 22 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Was du in Kaiserslautern zahlst, bestimmen vor allem dein Verbrauch und die Netzentgelte vor Ort, dazu Arbeits- und Grundpreis des Tarifs. Rechne es im Stromkosten-Rechner mit deinen Werten nach. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Kaiserslautern den Stromanbieter frei wählen?
Nein, du bist nicht an den örtlichen Versorger gebunden. Nur der Netzbetreiber ist vorgegeben. Die verfügbaren Tarife für deine Postleitzahl findest du im Rechner oben.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Kaiserslautern zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.