Strom vergleichen in Landau in der Pfalz
- 48.280Einwohner
- 2Postleitzahlen
- 2Kundencenter vor Ort
- 11 von 22Rang im Land
Für die 48.280 Einwohner von Landau in der Pfalz gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Stromlieferant nicht. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Landau in der Pfalz etwa 76829, 76857. In Landau in der Pfalz erreichbar: Energie Südwest AG.
Grundversorger und Netzbetreiber in Landau in der Pfalz
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Landau in der Pfalz über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| Energie Südwest AG | Landau in der Pfalz | 0,1 km |
| Pfalzwerke Netz AG Landau | Landau in der Pfalz | 1,4 km |
| Stadtwerke Bad Bergzabern | Bad Bergzabern | 13,3 km |
| Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH | Neustadt an der Weinstraße | 16,7 km |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Kreis | kreisfrei |
| Einwohner | 48.280 (Stand 2025) |
| Fläche | 82,9 km² |
| Postleitzahlen | 76829, 76857 |
| Größe im Land | Nr. 11 von 22 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Landau in der Pfalz wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Stromkosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Landau in der Pfalz den Stromanbieter frei wählen?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Landau in der Pfalz zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.