Stromanbieter in Ludwigshafen am Rhein vergleichen
- 177.355Einwohner
- 8Postleitzahlen
- 1Kundencenter vor Ort
- 2 von 22Rang im Land
Für die 177.355 Einwohner von Ludwigshafen am Rhein gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Stromlieferant nicht. Typische Postleitzahlen in Ludwigshafen am Rhein sind 67059, 67060, 67061, damit findet der Rechner die Tarife in deinem Netzgebiet. Ein Kundencenter in der Stadt: PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT.
Wer in Ludwigshafen am Rhein liefert, wenn du nichts tust
Wer nie gewechselt hat, bezieht Strom meist in der Grundversorgung. Grundversorger ist der Anbieter, der im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert; welcher das an deiner Adresse ist, steht auf deiner Rechnung. Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar, häufig sind Sonderverträge günstiger.
Energieversorger vor Ort
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT | Ludwigshafen am Rhein | 1,0 km |
| MVV Energie AG | Mannheim | 2,8 km |
| Mako365 GmbH - Main office | Mannheim | 4,2 km |
| Mako365 GmbH & Mako Software GmbH Hauptbüro | Mannheim | 4,2 km |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Kreis | kreisfrei |
| Einwohner | 177.355 (Stand 2025) |
| Fläche | 77,4 km² |
| Postleitzahlen | 67059, 67060, 67061, 67062, 67063, 67064, 67065, 67066 |
| Größe im Land | Nr. 2 von 22 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Was du in Ludwigshafen am Rhein zahlst, bestimmen vor allem dein Verbrauch und die Netzentgelte vor Ort, dazu Arbeits- und Grundpreis des Tarifs. Rechne es im Stromkosten-Rechner mit deinen Werten nach. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Ludwigshafen am Rhein den Stromanbieter frei wählen?
Nein, du bist nicht an den örtlichen Versorger gebunden. Nur der Netzbetreiber ist vorgegeben. Die verfügbaren Tarife für deine Postleitzahl findest du im Rechner oben.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Ludwigshafen am Rhein zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.