Stromtarife Lutherstadt Wittenberg: vergleichen und wechseln
- 44.937Einwohner
- 1Postleitzahlen
- 4 von 24Rang im Land
Für die 44.937 Einwohner von Lutherstadt Wittenberg gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Stromlieferant nicht. Gib im Rechner deine Postleitzahl ein, zum Beispiel 06886 für Lutherstadt Wittenberg. Rund 13,6 km entfernt liegt Stadtwerke Coswig (Anhalt) als nächstes Kundencenter.
Grundversorgung in Lutherstadt Wittenberg
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Lutherstadt Wittenberg über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Persönliche Beratung in der Umgebung
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| Stadtwerke Coswig (Anhalt) | Coswig (Anhalt) | 13,6 km |
| SonnenEnergie Deutschland | Dessau-Roßlau | 24,4 km |
| Stadtwerke Dessau DVV | Dessau-Roßlau | 28,1 km |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom Standort Köthen | Köthen (Anhalt) | 47,0 km |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| Kreis | Landkreis Wittenberg |
| Einwohner | 44.937 (Stand 2025) |
| Fläche | 240,4 km² |
| Postleitzahlen | 06886 |
| Größe im Land | Nr. 4 von 24 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Wie teuer Strom in Lutherstadt Wittenberg ist, lässt sich nicht pauschal sagen: Netzentgelte unterscheiden sich je Netzgebiet. Der Stromkosten-Rechner hilft dir, Angebote mit deinen Daten zu prüfen. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Lutherstadt Wittenberg den Stromanbieter frei wählen?
In Lutherstadt Wittenberg liefern neben dem Grundversorger viele überregionale Anbieter. Welche das konkret sind, hängt vom Netzgebiet ab, der Rechner zeigt sie dir für deine Postleitzahl.
Was passiert, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Lutherstadt Wittenberg zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.