Strom vergleichen in Schloß Holte-Stukenbrock
- 26.297Einwohner
- 1Postleitzahlen
- 159 von 212Rang im Land
Schloß Holte-Stukenbrock (26.297 Einwohner) liegt im Netzgebiet eines örtlichen Netzbetreibers, den Stromanbieter wählst du trotzdem frei. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Schloß Holte-Stukenbrock etwa 33758. Nächstes Energieversorger-Büro: NRG24 Die Energiedistribution, etwa 10,5 km entfernt.
Grundversorger und Netzbetreiber in Schloß Holte-Stukenbrock
Wer nie gewechselt hat, bezieht Strom meist in der Grundversorgung. Grundversorger ist der Anbieter, der im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert; welcher das an deiner Adresse ist, steht auf deiner Rechnung. Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar, häufig sind Sonderverträge günstiger.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| NRG24 Die Energiedistribution | Gütersloh | 10,5 km |
| Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 | Bielefeld | 16,6 km |
| Stadtwerke Paderborn | Paderborn | 19,9 km |
| Westfalen Weser Netz / Energie | Paderborn | 20,1 km |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Kreis | Kreis Gütersloh |
| Einwohner | 26.297 (Stand 2025) |
| Fläche | 67,5 km² |
| Postleitzahlen | 33758 |
| Größe im Land | Nr. 159 von 212 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Schloß Holte-Stukenbrock wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Stromkosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Welche Stromanbieter gibt es in Schloß Holte-Stukenbrock?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Was passiert, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Schloß Holte-Stukenbrock zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.