Strom vergleichen in Weil am Rhein
- 32.361Einwohner
- 2Postleitzahlen
- 54 von 106Rang im Land
Für die 32.361 Einwohner von Weil am Rhein gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Stromlieferant nicht. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Weil am Rhein etwa 79546, 79576. Rund 3,5 km entfernt liegt naturenergie netze – Standort Lörrach als nächstes Kundencenter.
Grundversorger und Netzbetreiber in Weil am Rhein
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Strom in Weil am Rhein über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| naturenergie netze – Standort Lörrach | Lörrach | 3,5 km |
| Stadtwerke Müllheim-Staufen | Müllheim im Markgräflerland | 23,6 km |
| naturenergie netze GmbH / Standort Schallstadt | Schallstadt | 42,7 km |
| GWG Gemeindewerke Gundelfingen GmbH | Gundelfingen | 53,4 km |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Kreis | Landkreis Lörrach |
| Einwohner | 32.361 (Stand 2025) |
| Fläche | 19,5 km² |
| Postleitzahlen | 79546, 79576 |
| Größe im Land | Nr. 54 von 106 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Weil am Rhein wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Stromkosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Weil am Rhein den Stromanbieter frei wählen?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Was passiert, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Weil am Rhein zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.