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Neukundenbonus und Sofortbonus beim Strom verstehen

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 12.10.2026 · aktualisiert am 07.10.2026

Neukundenbonus und Sofortbonus beim Strom verstehen

Viele Stromtarife werben mit Boni für Neukunden. Sie können den Preis im ersten Jahr spürbar senken, sind aber oft an Bedingungen geknüpft. Wer die Regeln kennt, vermeidet böse Überraschungen im zweiten Vertragsjahr.

Welche Bonusarten es gibt

Am häufigsten begegnen dir zwei Formen. Der Neukundenbonus wird meist mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet, also nach einer bestimmten Belieferungsdauer. Der Sofortbonus wird dagegen schon einige Wochen oder Monate nach Lieferbeginn ausgezahlt oder gutgeschrieben.

Daneben gibt es Varianten wie prozentuale Rabatte auf den Arbeitspreis im ersten Jahr, Treueboni für Bestandskunden, Freikilowattstunden oder Sachprämien. Manche Tarife kombinieren mehrere Boni.

Allen gemeinsam ist, dass sie einmalig oder zeitlich begrenzt wirken. Der eigentliche Tarifpreis, also Grundpreis und Arbeitspreis, bleibt davon unberührt. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres zahlst du in der Regel den regulären Preis ohne Bonus. Deshalb ist es wichtig, Bonus und laufende Preise getrennt zu betrachten. Ein Vertrag, der im ersten Jahr günstig wirkt, kann ab dem zweiten Jahr teurer sein als ein Tarif ohne Bonus mit niedrigeren laufenden Preisen. Behalte daher immer beide Größen im Blick, bevor du dich entscheidest.

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Typische Bedingungen im Kleingedruckten

Boni sind fast immer an Bedingungen geknüpft, die in den Vertragsbedingungen oder Bonusbedingungen stehen. Häufig gilt der Neukundenbonus nur, wenn du mindestens zwölf Monate ununterbrochen beliefert wurdest. Kündigst du vorher, auch wegen einer Preiserhöhung, kann der Bonus entfallen. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt von der genauen Klausel ab.

Weitere übliche Bedingungen betreffen den Neukundenstatus: Wer in den letzten Monaten bereits beim selben Anbieter oder einer verbundenen Marke beliefert wurde, erhält oft keinen Bonus. Manche Boni setzen auch voraus, dass du am Lastschriftverfahren teilnimmst oder die Online-Rechnung wählst.

Achte auf die Formulierung zum Auszahlungszeitpunkt. Beim Sofortbonus ist meist ein konkreter Zeitraum nach Lieferbeginn angegeben. Beim Neukundenbonus wird oft auf die erste Jahresabrechnung verwiesen. Nach § 41 Abs. 4 EnWG muss die Vertragszusammenfassung, die du nach Vertragsschluss erhältst, etwaige Bonusvereinbarungen enthalten. Prüfe sie und speichere sie gut ab.

Bonusbedingungen beim Abschluss sichern

Speichere die Bonusbedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses, etwa als PDF oder Screenshot. Spätere Änderungen auf der Website des Anbieters sind dann für deinen Nachweis unerheblich.

Boni im Vergleich richtig bewerten

Viele Vergleichsrechner zeigen standardmäßig den Preis im ersten Jahr inklusive Bonus. Das ist nicht falsch, aber es verzerrt die Sicht auf die langfristigen Kosten. Eine einfache Methode schafft Klarheit: Vergleiche die Tarife einmal mit und einmal ohne Bonus.

Der Preis ohne Bonus zeigt dir, was du ab dem zweiten Jahr zahlst, falls du nicht wechselst und die Preise gleich bleiben. Der Preis mit Bonus zeigt dir den Effekt im ersten Jahr. Liegen beide Werte weit auseinander, ist der Tarif stark auf den Bonus ausgerichtet. Dann solltest du fest einplanen, nach einem Jahr erneut zu wechseln.

Auch die Laufzeit spielt eine Rolle. Bei einem Vertrag mit zwei Jahren Erstlaufzeit verteilt sich ein einmaliger Bonus auf zwei Jahre, der Effekt pro Jahr halbiert sich also. Rechne außerdem nach, ob ein höherer Grundpreis oder Arbeitspreis den Bonus bei deinem Verbrauch wieder aufzehrt.

Was nach dem ersten Jahr passiert

Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich viele Verträge automatisch. Bei Verträgen, die seit März 2022 abgeschlossen wurden, ist die Verlängerung nach § 309 Nr. 9 BGB nur auf unbestimmte Zeit zulässig, und du kannst dann mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Einen neuen Bonus gibt es bei der Verlängerung in der Regel nicht.

Gleichzeitig kann es sein, dass der Anbieter zum Ende der Preisgarantie die Preise anpasst. Das muss er dir bei Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher mitteilen, und du hast dann ein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG.

Wer regelmäßig wechselt, kann Boni wiederholt nutzen. Das erfordert aber Aufmerksamkeit: Du musst Vertragsenden im Blick behalten, Bonusbedingungen einhalten und Abrechnungen prüfen. Für alle, die das nicht jedes Jahr tun möchten, ist ein Tarif mit fairen laufenden Preisen oft die entspanntere Lösung. Beide Strategien sind legitim, wichtig ist, dass du bewusst entscheidest.

Wenn der Bonus nicht verrechnet wird

Prüfe deine erste Jahresabrechnung oder die Gutschrift beim Sofortbonus genau. Fehlt der Bonus oder wurde er nur teilweise berücksichtigt, wende dich schriftlich an den Anbieter. Verweise auf die Bonusvereinbarung in der Vertragszusammenfassung und lege sie bei.

Wird der Bonus mit Hinweis auf eine Bedingung verweigert, lass dir die Klausel genau nennen und prüfe, ob sie im Vertrag tatsächlich vereinbart wurde. Nach § 111a EnWG muss das Unternehmen deine Beschwerde innerhalb von vier Wochen beantworten und bei Ablehnung auf die Schlichtungsstelle Energie hinweisen.

Kommt ihr nicht weiter, kannst du die Schlichtungsstelle anrufen. Für Verbraucher ist das Verfahren in der Regel kostenlos. Auch die Verbraucherzentralen beraten zu Bonusstreitigkeiten. Hilfreich ist, wenn du alle Unterlagen beisammen hast: Auftragsbestätigung, Vertragszusammenfassung, Bonusbedingungen in der Fassung zum Vertragsschluss und die Abrechnung. Ein Screenshot des Angebots kann zusätzlich helfen.

Bonusarten im Überblick
Bonusart Zeitpunkt Typische Bedingung
Neukundenbonus Meist mit erster Jahresabrechnung Ununterbrochene Belieferung über vereinbarte Dauer
Sofortbonus Einige Wochen oder Monate nach Lieferbeginn Lieferbeginn erfolgt, Neukundenstatus
Rabatt auf Arbeitspreis Während eines begrenzten Zeitraums Gilt nur für vereinbarte Dauer
Treuebonus Nach längerer Vertragsdauer Bestandskunde, oft keine Kündigung
Sachprämie Nach Lieferbeginn Neukundenstatus, ggf. Mindestlaufzeit

Checkliste

  • Tarife mit und ohne Bonus vergleichen
  • Bonusbedingungen vollständig lesen
  • Mindestbelieferungsdauer notieren
  • Neukundenstatus prüfen
  • Vertragszusammenfassung mit Bonus speichern
  • Erste Abrechnung auf Bonus prüfen
  • Vertragsende für erneuten Vergleich vormerken

Häufige Fragen

Verliere ich den Bonus bei einer Sonderkündigung?

Das hängt von der Bonusklausel ab. Viele Bedingungen knüpfen den Bonus an eine Mindestbelieferungsdauer. Lies die Klausel genau und lass dich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale beraten.

Ist ein Tarif mit Bonus immer günstiger?

Nein. Im ersten Jahr oft ja, danach entscheiden die laufenden Preise. Vergleiche deshalb auch den Preis ohne Bonus.

Muss der Bonus im Vertrag stehen?

Etwaige Bonusvereinbarungen gehören nach § 41 Abs. 4 EnWG in die Vertragszusammenfassung, die du nach Vertragsschluss erhältst.

Was tue ich, wenn der Bonus fehlt?

Reklamiere schriftlich mit Verweis auf die Vertragszusammenfassung. Hilft das nicht, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Fazit

Boni können den Strompreis im ersten Jahr senken, ersetzen aber keine fairen laufenden Preise. Ein Vergleich mit und ohne Bonus sowie gesicherte Bonusbedingungen schützen dich vor Enttäuschungen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com.

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Strom-Vergleichen.com recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.