Grundversorgung oder Sondervertrag: Unterschiede nach StromGVV

Jeder Haushalt in Deutschland hat Anspruch auf Strom aus der Grundversorgung. Sie ist das gesetzliche Auffangnetz, aber selten der günstigste Weg. Wer die Unterschiede zum Sondervertrag kennt, kann bewusst entscheiden.
Was die Grundversorgung ist
Die Grundversorgung ist in § 36 EnWG geregelt. Danach muss in jedem Netzgebiet ein Energieversorgungsunternehmen jeden Haushaltskunden zu öffentlich bekannt gegebenen Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen beliefern. Grundversorger ist das Unternehmen, das in diesem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Welches Unternehmen das ist, wird in regelmäßigen Abständen festgestellt und veröffentlicht.
Die Einzelheiten des Vertragsverhältnisses stehen in der Stromgrundversorgungsverordnung, kurz StromGVV. Sie regelt unter anderem Vertragsschluss, Preisänderungen, Abschläge, Abrechnung, Zahlung und Kündigung. Diese Bedingungen sind für alle Grundversorgungskunden gleich und können nicht individuell verhandelt werden.
Der Grundversorger darf bei Bedingungen und Preisen nicht danach unterscheiden, wann der Vertrag zustande gekommen ist. Neukunden und langjährige Kunden zahlen in der Grundversorgung also dieselben Allgemeinen Preise. Die Preise und Bedingungen müssen im Internet leicht auffindbar und eindeutig als Grundversorgung gekennzeichnet sein. So kannst du die Allgemeinen Preise jederzeit mit anderen Angeboten in deinem Netzgebiet abgleichen.
Wenn du direkt nachrechnen willst: Der Rechner zeigt Stromtarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch.
Wie du in die Grundversorgung kommst
In die Grundversorgung gelangst du oft, ohne aktiv etwas zu unterschreiben. Nach § 2 StromGVV kommt ein Grundversorgungsvertrag auch dadurch zustande, dass du Strom aus dem Netz entnimmst. Das passiert typischerweise nach einem Einzug, wenn du dich noch nicht um einen Stromvertrag gekümmert hast. In diesem Fall musst du dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen.
Auch wer bei einem Lieferanten kündigt, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen, rutscht in die Grundversorgung. Der Grundversorger muss den Vertragsschluss in Textform bestätigen und darin unter anderem deine Verbrauchsstelle, den Netzbetreiber und den Messstellenbetreiber angeben.
Eine Sonderform ist die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Sie greift, wenn dein Strombezug keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa nach der Insolvenz eines Lieferanten. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Für sie kann der Grundversorger eigene Preise festlegen. Spätestens dann solltest du einen regulären Vertrag abschließen.
Prüfe deinen Status auf der Rechnung
Auf jeder Stromrechnung muss stehen, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb erfolgt. Steht dort Grundversorgung, kannst du mit zwei Wochen Frist wechseln.
Was einen Sondervertrag ausmacht
Alle Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung sind Sonderverträge. Dazu zählen auch Tarife, die der örtliche Grundversorger zusätzlich zu seiner Grundversorgung anbietet. Sonderverträge unterliegen nicht der StromGVV, sondern den allgemeinen Regeln des EnWG und des BGB sowie den Vertragsbedingungen des Anbieters.
Das bedeutet mehr Gestaltungsspielraum. Anbieter können Laufzeiten, Preisgarantien, Boni oder besondere Tarifmodelle wie dynamische Preise vereinbaren. Gleichzeitig gelten Schutzvorschriften: Der Vertrag braucht nach § 41b EnWG die Textform, muss nach § 41 EnWG bestimmte Pflichtangaben enthalten, und bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Für viele Haushalte ist ein Sondervertrag bei gleichem Verbrauch günstiger als die Grundversorgung. Ob das in deinem Fall zutrifft, hängt von Netzgebiet, Verbrauch und aktuellem Marktumfeld ab. Pauschale Aussagen sind deshalb nicht möglich. Ein Vergleich mit deinem tatsächlichen Jahresverbrauch zeigt, welcher Vertrag bei dir besser abschneidet. Rechne dabei einmalige Boni getrennt heraus, damit du auch die Kosten ab dem zweiten Vertragsjahr realistisch einschätzt.
Die wichtigsten Unterschiede im Alltag
Im Alltag unterscheiden sich beide Vertragsarten vor allem bei Bindung, Preisänderungen und Bedingungen. In der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit, für neuere Verträge mit höchstens zwei Jahren Erstlaufzeit.
Preisänderungen in der Grundversorgung werden nach § 5 StromGVV zum Monatsbeginn wirksam, nach öffentlicher Bekanntgabe mindestens sechs Wochen vorher und mit brieflicher Mitteilung. Bei Sonderverträgen muss der Lieferant Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher informieren. In beiden Fällen kannst du ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen.
Auch beim Thema Zahlungsrückstände gibt es Unterschiede: Für die Grundversorgung sieht § 41g EnWG eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten vor, die der Grundversorger anbieten muss. Für Sonderverträge gelten die allgemeinen Regeln zu Versorgungsunterbrechungen nach § 41f EnWG. Schließlich kann ein Sondervertrag vom Lieferanten unter den vereinbarten Bedingungen gekündigt werden, die Grundversorgung dagegen nur in engen Ausnahmen.
Für wen welcher Vertrag passt
Die Grundversorgung eignet sich als Übergangslösung, etwa direkt nach einem Einzug, wenn du dich erst orientieren möchtest. Durch die kurze Kündigungsfrist bleibst du flexibel. Auch wer aus persönlichen Gründen keine Laufzeitbindung eingehen möchte, ist dort gut aufgehoben.
Ein Sondervertrag lohnt sich vor allem, wenn du über längere Zeit an derselben Adresse wohnst und bereit bist, die Vertragsbedingungen einmal genau zu lesen. Kurze Laufzeiten und monatliche Kündbarkeit nach der Erstlaufzeit sind bei neueren Verträgen Standard, sodass die Bindung überschaubar bleibt.
Prüfe bei der Auswahl eines Sondervertrags besonders die Art der Preisgarantie, die Bonusbedingungen und die Kündigungsregeln. Meide Tarife mit Vorauskasse für längere Zeiträume. Und behalte dein Vertragsende im Blick, damit du rechtzeitig neu vergleichen kannst. Ob du in der Grundversorgung bist, steht auf deiner Rechnung, denn der Lieferant muss das nach § 40 EnWG angeben.
| Merkmal | Grundversorgung | Sondervertrag |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 36 EnWG, StromGVV | EnWG, BGB, Vertragsbedingungen |
| Vertragsschluss | Auch durch Stromentnahme möglich | In Textform |
| Kündigung durch dich | Zwei Wochen Frist | Nach Vertrag, gesetzliche Höchstgrenzen |
| Ankündigung von Preisänderungen | Mindestens sechs Wochen vorher | Mindestens einen Monat vorher |
| Sonderkündigung bei Preisänderung | Ja | Ja |
| Abwendungsvereinbarung bei Rückständen | Gesetzlich vorgesehen | Keine entsprechende Pflicht |
| Preisgarantie oder Bonus | Nicht vorgesehen | Möglich |
Checkliste
- Auf der Rechnung prüfen, ob Grundversorgung vorliegt
- Jahresverbrauch für den Vergleich notieren
- Kündigungsfrist und Vertragsende festhalten
- Preisgarantie und Bonusbedingungen von Sonderverträgen lesen
- Vorauskasse-Tarife meiden
- Nach Einzug Stromentnahme dem Grundversorger mitteilen
Häufige Fragen
Ist die Grundversorgung immer teurer?
Nicht zwingend, aber häufig. Das hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Marktlage ab. Ein Vergleich mit deinem eigenen Verbrauch zeigt die tatsächliche Lage.
Kann mir der Grundversorger kündigen?
Nur in engen Ausnahmen, wenn die Versorgung für ihn wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine ordentliche Kündigung wie bei Sonderverträgen gibt es nicht.
Bin ich nach dem Einzug automatisch versorgt?
Ja. Wenn du Strom entnimmst, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande. Du musst die Entnahme dem Grundversorger aber unverzüglich in Textform melden.
Ist ein Sondertarif des Grundversorgers auch Grundversorgung?
Nein. Bietet der Grundversorger zusätzlich eigene Tarife an, sind das Sonderverträge mit eigenen Bedingungen und Laufzeiten.
Fazit
Die Grundversorgung ist ein verlässliches Auffangnetz mit kurzer Kündigungsfrist, aber selten die erste Wahl auf Dauer. Ein Sondervertrag bietet mehr Auswahl, verlangt aber einen genauen Blick auf Laufzeit, Preisgarantie und Bonus.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
- www.gesetze-im-internet.de
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Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com.
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