Strompreis zusammengesetzt: Arbeitspreis, Grundpreis, Abgaben

Der Strompreis besteht aus mehreren Bausteinen, von denen der Lieferant nur einen Teil selbst gestaltet. Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern kommen hinzu und unterscheiden sich teils je nach Region. Wer die Bausteine kennt, versteht Preisunterschiede und Preisänderungen besser.
Arbeitspreis und Grundpreis
Für dich als Kunde zeigt sich der Strompreis meist in zwei Größen. Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Je mehr Strom du nutzt, desto stärker fällt er ins Gewicht. Der Grundpreis ist dagegen ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, den du unabhängig vom Verbrauch zahlst.
Das Verhältnis beider Größen entscheidet, welcher Tarif zu dir passt. Ein Tarif mit niedrigem Grundpreis und höherem Arbeitspreis kann bei geringem Verbrauch vorteilhaft sein. Bei hohem Verbrauch wirkt sich dagegen jede Abweichung im Arbeitspreis stärker aus. Deshalb ist ein Vergleich nur mit deinem tatsächlichen Jahresverbrauch aussagekräftig.
In Arbeitspreis und Grundpreis stecken alle übrigen Bestandteile: Beschaffung und Vertrieb des Lieferanten, Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen sowie Stromsteuer und Umsatzsteuer. Wie der Lieferant diese Kosten auf Grund- und Arbeitspreis verteilt, kann er weitgehend selbst entscheiden. Deshalb sagen einzelne Preisangaben wenig, solange du nicht die Gesamtkosten bei deinem Verbrauch betrachtest.
Wenn du direkt nachrechnen willst: Der Rechner zeigt Stromtarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch.
Beschaffung und Vertrieb: der Versorgeranteil
Den Teil des Preises, den der Lieferant selbst gestaltet, bezeichnet das EnWG als Versorgeranteil. Dazu gehören die Kosten für den Einkauf des Stroms, etwa an der Börse oder über langfristige Lieferverträge, sowie Vertrieb, Kundenservice, Abrechnung und Marge.
Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt stark von der Einkaufsstrategie ab. Lieferanten, die weit im Voraus einkaufen, reagieren langsamer auf Marktschwankungen, nach oben wie nach unten. Lieferanten, die kurzfristig einkaufen, geben Marktbewegungen schneller weiter. Bei dynamischen Tarifen folgt dieser Anteil direkt den Börsenpreisen.
Der Versorgeranteil ist der Bereich, in dem sich Anbieter tatsächlich unterscheiden. Viele Preisgarantien beziehen sich ausschließlich auf ihn. Wenn du eine Preisgarantie vergleichst, solltest du daher genau lesen, ob sie nur den Versorgeranteil oder auch weitere Bestandteile umfasst. Bei einer Preiserhöhung im Sondervertrag muss der Lieferant nach § 41b Abs. 4 EnWG angeben, in welchem Umfang sich der Versorgeranteil geändert hat.
Gesamtkosten statt Einzelpreise vergleichen
Rechne Grundpreis und Arbeitspreis immer zusammen auf deinen Jahresverbrauch hoch. Erst dann siehst du, welcher Tarif bei dir tatsächlich günstiger ist, denn Anbieter verteilen ihre Kosten sehr unterschiedlich.
Netzentgelte und Messstellenbetrieb
Für den Transport des Stroms vom Kraftwerk zu deiner Steckdose fallen Netzentgelte an. Sie werden vom Netzbetreiber erhoben, vom Lieferanten eingesammelt und weitergeleitet. Die Höhe wird reguliert und unterscheidet sich je nach Netzgebiet. Ausschlaggebend sind unter anderem die Struktur des Netzes, die Zahl der angeschlossenen Kunden und der Investitionsbedarf.
Netzentgelte sind ein wesentlicher Grund dafür, warum derselbe Tarif in verschiedenen Orten unterschiedlich viel kostet. Auch innerhalb einer Stadt können verschiedene Netzgebiete liegen. Dein Lieferant hat auf die Höhe keinen Einfluss.
Hinzu kommen die Entgelte für den Messstellenbetrieb, also für Einbau, Betrieb und Ablesung deines Zählers. Sie können im Strompreis enthalten sein oder bei intelligenten Messsystemen gesondert vom Messstellenbetreiber abgerechnet werden. Ob der Messstellenbetrieb in deinem Vertrag enthalten ist, muss der Lieferant nach § 41 Abs. 1 EnWG angeben. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen können nach § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte gelten.
Konzessionsabgabe und Umlagen
Die Konzessionsabgabe zahlt der Netzbetreiber an die Gemeinde für das Recht, Leitungen in öffentlichen Straßen und Wegen zu verlegen. Sie wird über den Strompreis an dich weitergegeben. Ihre Höhe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und hängt unter anderem von der Größe der Gemeinde und der Art der Belieferung ab.
Daneben gibt es gesetzliche Umlagen, mit denen bestimmte Aufgaben der Energiewende und des Netzbetriebs finanziert werden. Dazu zählen etwa die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Offshore-Netzumlage. Die frühere EEG-Umlage wird seit 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Höhe und Zusammensetzung der Umlagen werden jährlich neu festgelegt.
Nach § 40 Abs. 3 EnWG muss dein Lieferant die Konzessionsabgabe und jede Umlage in der Rechnung gesondert ausweisen, soweit sie in deinen Preis einfließen. So kannst du nachvollziehen, welcher Teil der Kosten auf staatlich veranlasste Bestandteile entfällt. Ändern sich diese, kann das Auswirkungen auf deinen Preis haben, auch wenn der Lieferant selbst nichts verändert.
Stromsteuer und Umsatzsteuer
Zum Schluss kommen zwei Steuern hinzu. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer und wird nach dem Stromsteuergesetz pro Megawattstunde erhoben. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt, es gibt jedoch Ermäßigungen und Befreiungen für bestimmte Unternehmen und Anwendungsfälle. Für private Haushalte gilt in der Regel der Regelsatz.
Auf die Summe aller Bestandteile, einschließlich der Stromsteuer, wird außerdem die Umsatzsteuer berechnet. Sie wirkt damit auf den gesamten Strompreis. Ändert der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz und gibt der Lieferant das unverändert weiter, entsteht nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht.
Für dich bedeutet das: Ein spürbarer Teil deines Strompreises entzieht sich dem Wettbewerb zwischen Anbietern. Unterschiede zwischen Tarifen entstehen vor allem beim Versorgeranteil und bei der Verteilung auf Grund- und Arbeitspreis. Netzentgelte, Abgaben und Steuern zahlst du an deinem Wohnort bei allen Anbietern gleichermaßen, sofern kein besonderer Tarif mit eigenen Netzentgeltregeln vorliegt.
Was du selbst beeinflussen kannst
Auch wenn viele Preisbestandteile festgelegt sind, hast du mehrere Stellschrauben. Die wichtigste ist dein Verbrauch, denn er bestimmt, wie stark der Arbeitspreis wirkt. Jede eingesparte Kilowattstunde senkt nicht nur den Versorgeranteil, sondern auch die verbrauchsabhängigen Netzentgelte, Umlagen und Steuern.
Die zweite Stellschraube ist die Wahl des Lieferanten und Tarifs. Vergleiche Tarife immer mit deinem Jahresverbrauch und berücksichtige, ob ein Bonus nur im ersten Jahr wirkt. Die dritte Stellschraube ist das Tarifmodell: Wer einen Teil seines Verbrauchs zeitlich verschieben kann, etwa beim Laden eines E-Autos, kann von zeitvariablen oder dynamischen Tarifen profitieren, trägt aber auch das Risiko schwankender Preise.
Bei Wärmepumpen und Wallboxen lohnt zudem ein Blick auf die Netzentgeltmodule nach § 14a EnWG. Welche Optionen bestehen, erfährst du bei deinem Netzbetreiber. So lässt sich der Gesamtpreis auch dann beeinflussen, wenn einzelne Bestandteile fest vorgegeben sind.
| Bestandteil | Wer legt fest | Hinweis |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | Lieferant | Versorgeranteil, Wettbewerbsbereich |
| Netzentgelte | Netzbetreiber, reguliert | Regional unterschiedlich |
| Messstellenbetrieb | Messstellenbetreiber | Im Preis enthalten oder gesondert |
| Konzessionsabgabe | Nach Konzessionsabgabenverordnung | Abhängig von Gemeinde und Belieferungsart |
| Umlagen | Gesetzgeber und Netzbetreiber | Jährliche Neufestlegung |
| Stromsteuer | Stromsteuergesetz | Bundesweit geregelt |
| Umsatzsteuer | Umsatzsteuergesetz | Auf alle Bestandteile |
Checkliste
- Jahresverbrauch aus der Rechnung notieren
- Grund- und Arbeitspreis gemeinsam hochrechnen
- Ausgewiesene Abgaben und Umlagen ansehen
- Prüfen, ob Messstellenbetrieb enthalten ist
- Umfang der Preisgarantie klären
- Netzentgeltmodule bei Wärmepumpe oder Wallbox erfragen
Häufige Fragen
Warum kostet derselbe Tarif an zwei Orten unterschiedlich viel?
Vor allem wegen regional unterschiedlicher Netzentgelte und Konzessionsabgaben. Diese Bestandteile hängen vom Netzgebiet und von der Gemeinde ab, nicht vom Lieferanten.
Wo sehe ich die einzelnen Bestandteile?
In deiner Stromrechnung. Nach § 40 Abs. 3 EnWG müssen Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen gesondert ausgewiesen werden, soweit sie in deinen Preis einfließen.
Gibt es die EEG-Umlage noch?
Die EEG-Umlage wird seit 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Andere gesetzliche Umlagen werden weiterhin berechnet und jährlich neu festgelegt.
Kann mein Lieferant Netzentgelte senken?
Nein. Netzentgelte werden vom Netzbetreiber erhoben und reguliert. Der Lieferant gibt sie lediglich weiter.
Fazit
Der Strompreis setzt sich aus Lieferantenanteil, Netzentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Unterschiede zwischen Anbietern entstehen vor allem beim Versorgeranteil, deshalb lohnt der Vergleich mit dem eigenen Verbrauch.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com.
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