Wärmepumpenstrom und Heizstromtarife verstehen

Für Wärmepumpen und andere elektrische Heizungen gibt es eigene Stromtarife. Sie unterscheiden sich vom Haushaltsstrom bei Messung, Netzentgelten und teils bei der Steuerbarkeit. Wer die Zusammenhänge kennt, kann den passenden Tarif gezielt auswählen.
Warum es eigene Heizstromtarife gibt
Elektrische Heizungen wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen verbrauchen vor allem in der Heizperiode viel Strom. Netzbetreiber können diese Verbraucher zeitweise steuern, um das Netz zu entlasten. Im Gegenzug gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen besondere Netzentgeltregeln. Dadurch können Heizstromtarife anders aufgebaut sein als normaler Haushaltsstrom.
Voraussetzung für einen eigenen Heizstromtarif ist meist ein separater Zähler, über den nur die Heizung läuft. Manche Lieferanten bieten auch Tarife an, bei denen Wärmepumpe und Haushalt über einen gemeinsamen Zähler laufen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der Zähleranordnung, den Konditionen des Netzbetreibers und dem Verbrauchsanteil der Heizung ab.
Auch Heizstromtarife unterliegen dem Wettbewerb. Du bist nicht an den örtlichen Grundversorger gebunden, sondern kannst wie beim Haushaltsstrom den Anbieter wechseln. Das Angebot an Heizstromtarifen ist in manchen Netzgebieten kleiner als beim Haushaltsstrom, ein Vergleich lohnt sich trotzdem.
Wenn du direkt nachrechnen willst: Der Rechner zeigt Stromtarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
§ 14a EnWG ermöglicht es der Bundesnetzagentur, Regeln für die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festzulegen, im Gegenzug für reduzierte Netzentgelte. Zu diesen Einrichtungen zählen insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Stromspeicher und Klimaanlagen ab einer bestimmten Leistung.
Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur dürfen Netzbetreiber den Strombezug solcher Geräte bei drohender Netzüberlastung vorübergehend auf eine Mindestleistung reduzieren, aber nicht vollständig abschalten. Für neu angeschlossene Anlagen ist die Teilnahme verpflichtend, für ältere Anlagen gelten Übergangsregeln.
Als Ausgleich gibt es verschiedene Module der Netzentgeltreduzierung, etwa eine pauschale Reduzierung oder eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises für Netzentgelte bei separater Messung, teils ergänzt durch zeitvariable Netzentgelte. Welche Module dein Netzbetreiber anbietet und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du direkt bei ihm. Die Wahl des Moduls kann Einfluss darauf haben, ob ein separater Zähler sinnvoll ist.
Netzbetreiber zuerst fragen
Bevor du einen Wärmepumpentarif auswählst, frag deinen Netzbetreiber, welche Netzentgeltmodule nach § 14a EnWG für deine Anlage möglich sind. Davon hängt ab, welche Zählervariante und welcher Tarif am besten passen.
Ein oder zwei Zähler
Bei einem separaten Wärmepumpenzähler wird der Strom für die Heizung getrennt gemessen und abgerechnet. Das ermöglicht spezielle Tarife und bestimmte Netzentgeltmodule. Dafür fällt in der Regel ein zusätzlicher Grundpreis und ein zusätzliches Messentgelt an, und der Zählerplatz muss vorhanden oder nachrüstbar sein.
Bei einem gemeinsamen Zähler läuft der gesamte Verbrauch über einen Tarif. Das spart den zweiten Grundpreis und die Kosten für einen zusätzlichen Zählerplatz. Allerdings stehen dann eventuell weniger Netzentgeltmodule zur Verfügung, und der Haushaltsstrom wird möglicherweise zu den gleichen Bedingungen abgerechnet wie die Wärmepumpe.
Welche Lösung günstiger ist, hängt von der Verbrauchsaufteilung, den Preisen und den Netzentgeltmodulen ab. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich. Lass dir vom Netzbetreiber die Optionen erläutern und rechne beide Varianten mit deinen Verbrauchswerten durch. Bei einer Neuinstallation sollte der Elektroinstallateur den Zählerschrank so planen, dass beide Varianten möglich bleiben.
Sperrzeiten und Steuerung im Alltag
Ältere Wärmepumpentarife sahen häufig feste Sperrzeiten vor, in denen der Netzbetreiber die Stromzufuhr zur Wärmepumpe unterbrechen durfte. Diese Sperrzeiten sind in den Anschluss- und Tarifbedingungen festgelegt. Gut geplante Anlagen überbrücken sie mit einem Pufferspeicher oder der Speicherfähigkeit des Gebäudes, sodass du davon im Alltag wenig merkst.
Nach den neueren Regeln zu § 14a EnWG darf der Netzbetreiber den Bezug nur noch bei konkreter Gefahr einer Netzüberlastung und nur bis auf eine garantierte Mindestleistung reduzieren. Für bestehende Verträge mit alten Regelungen gelten teilweise Übergangsfristen.
Informiere dich, welche Regeln für deine Anlage gelten. Die Informationen findest du in den Unterlagen zur Anmeldung beim Netzbetreiber oder in den Tarifbedingungen. Wenn du über einen Wechsel des Netzentgeltmoduls oder des Tarifs nachdenkst, kläre vorab, ob dadurch Steuerungsregeln oder technische Anforderungen, etwa ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung, berührt werden.
Heizstromtarif wechseln
Ein Wechsel des Heizstromanbieters funktioniert grundsätzlich wie beim Haushaltsstrom. Der neue Lieferant meldet die Entnahmestelle beim Netzbetreiber an, der Wechsel ist für dich kostenlos, und die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter. Wichtig ist, dass du die richtige Zählernummer und Marktlokation angibst, besonders wenn du zwei Zähler hast.
Achte beim Vergleich darauf, ob es sich um einen Tarif für einen separaten Wärmepumpenzähler, für einen Zweitarifzähler oder für einen gemeinsamen Zähler handelt. Bei Zweitarifzählern brauchst du Tarife mit getrennten Preisen für Hoch- und Niedertarif und musst beide Verbrauchswerte angeben.
Prüfe auch hier Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfristen. Da der Verbrauch einer Heizung stark von der Witterung abhängt, schwankt er von Jahr zu Jahr. Nutze für den Vergleich am besten einen Durchschnitt mehrerer Jahre und plane beim Abschlag Reserven für kalte Winter ein. Im Kundenportal kannst du den Abschlag oft selbst nachsteuern.
| Variante | Vorteil | Zu beachten |
|---|---|---|
| Separater Wärmepumpenzähler | Spezielle Tarife und Netzentgeltmodule möglich | Zusätzlicher Grundpreis und Zählerplatz |
| Gemeinsamer Zähler | Nur ein Grundpreis | Teils weniger Netzentgeltmodule |
| Zweitarifzähler | Getrennte Preise für Zeitfenster | Zwei Zählerstände ablesen |
| Intelligentes Messsystem mit Steuerung | Grundlage für netzorientierte Steuerung | Einbau durch Messstellenbetreiber |
Checkliste
- Zähleranordnung im Zählerschrank prüfen
- Netzentgeltmodule beim Netzbetreiber erfragen
- Verbrauch über mehrere Jahre mitteln
- Tarifart passend zum Zähler wählen
- Steuerungsregeln in den Unterlagen nachlesen
- Abschlag mit Reserve für kalte Winter planen
Häufige Fragen
Muss ich für die Wärmepumpe einen eigenen Zähler haben?
Nein, es ist auch ein gemeinsamer Zähler möglich. Ein separater Zähler eröffnet aber zusätzliche Tarif- und Netzentgeltoptionen.
Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?
Nach den neueren Regeln zu § 14a EnWG darf er den Bezug bei drohender Netzüberlastung nur reduzieren, nicht vollständig unterbrechen. Für ältere Anlagen können Übergangsregeln gelten.
Kann ich den Heizstromanbieter frei wählen?
Ja. Auch für Heizstrom kannst du den Lieferanten wechseln. Das Angebot ist je nach Netzgebiet unterschiedlich groß.
Welchen Verbrauch nehme ich für den Vergleich?
Am besten einen Durchschnitt mehrerer Jahre, da der Heizstromverbrauch stark von der Witterung abhängt.
Fazit
Heizstromtarife hängen eng mit Zähleranordnung und Netzentgeltregeln nach § 14a EnWG zusammen. Wer zuerst beim Netzbetreiber die Optionen klärt, kann anschließend gezielt den passenden Tarif auswählen.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com.
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