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Stromanbieter wechseln: Ablauf Schritt für Schritt

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 04.10.2026

Stromanbieter wechseln: Ablauf Schritt für Schritt

Ein Wechsel des Stromanbieters ist in Deutschland gesetzlich geregelt, kostenlos und ohne Unterbrechung der Versorgung möglich. Wer die Reihenfolge kennt und ein paar Unterlagen bereithält, erledigt den Wechsel in kurzer Zeit. Wichtig sind vor allem Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und ein sauberer Zählerstand.

Was du vor dem Wechsel bereitlegen solltest

Bevor du Tarife vergleichst, lohnt ein Blick in deine letzte Jahresabrechnung. Dort findest du alles, was der neue Anbieter für die Anmeldung braucht: deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden, die Zählernummer, deine Kundennummer beim bisherigen Lieferanten und meist auch die Marktlokations-Identifikationsnummer. Diese elfstellige Nummer bezeichnet deine Entnahmestelle eindeutig und beschleunigt die Zuordnung beim Netzbetreiber.

Außerdem siehst du auf der Rechnung, ob du in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag bist, wann dein Vertrag endet und welche Kündigungsfrist gilt. Diese Angaben müssen nach § 40 EnWG auf jeder Stromrechnung stehen. Fehlt dir die Rechnung, kannst du die Daten beim bisherigen Anbieter anfordern oder im Kundenportal nachsehen.

Dein tatsächlicher Verbrauch ist die wichtigste Grundlage für einen fairen Vergleich. Schätzwerte führen schnell zu falschen Ergebnissen, weil Grundpreis und Arbeitspreis je nach Verbrauch unterschiedlich stark ins Gewicht fallen. Nutze deshalb den Wert aus der Abrechnung und passe ihn an, wenn sich dein Haushalt seitdem verändert hat, etwa durch Zuzug, Auszug oder neue Großgeräte.

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Tarif auswählen und Vertrag abschließen

Beim Vergleich zählen nicht nur die Preise, sondern auch die Vertragsbedingungen. Achte auf die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist, die Art der Preisgarantie und darauf, ob ein Bonus nur im ersten Jahr wirkt. Ein Tarif, der nur durch einen einmaligen Bonus günstig erscheint, kann im zweiten Jahr deutlich teurer sein.

Hast du dich entschieden, schließt du den Vertrag online, per Post oder telefonisch ab. Außerhalb der Grundversorgung braucht ein Stromliefervertrag mit Haushaltskunden nach § 41b EnWG die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail oder ein Formular im Kundenportal. Nach dem Abschluss muss dir der Anbieter eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen, darunter Preise, voraussichtlicher Lieferbeginn, Kündigungsfrist und Bonusvereinbarungen.

Bei Verträgen, die du online oder telefonisch abschließt, hast du in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das gibt dir Zeit, die Unterlagen in Ruhe zu prüfen. Speichere die Vertragszusammenfassung und die Auftragsbestätigung, damit du später bei Fragen zur Abrechnung alles griffbereit hast.

Stichtag im Kalender eintragen

Trage dir das Vertragsende und den spätesten Kündigungstermin direkt nach Vertragsabschluss in den Kalender ein. So kannst du rechtzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit neu vergleichen, statt in einen teureren Folgetarif zu rutschen.

Kündigung und Anmeldung beim Netzbetreiber

In den meisten Fällen übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Anbieter für dich. Dafür erteilst du ihm bei Vertragsabschluss eine Vollmacht. Möchtest du selbst kündigen, etwa weil du ein Sonderkündigungsrecht nutzt, solltest du das in Textform tun und dir den Zugang bestätigen lassen. Der bisherige Lieferant muss dir die Kündigung nach § 41b EnWG innerhalb einer Woche unter Angabe des Vertragsendes bestätigen.

Anschließend meldet der neue Lieferant deine Entnahmestelle beim örtlichen Netzbetreiber an. Nach § 20a EnWG muss er dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnehmen kann. Das gesamte Wechselverfahren darf ab Zugang der Anmeldung beim Netzbetreiber höchstens drei Wochen dauern, sofern kein späterer Liefertermin gewünscht ist. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang selbst innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein.

Der Wechsel darf für dich keine zusätzlichen Kosten verursachen. Gebühren für die Kündigung oder den Lieferantenwechsel sind unzulässig.

Zählerstand zum Lieferbeginn festhalten

Zum Tag des Lieferbeginns endet die Abrechnung beim alten Anbieter und beginnt beim neuen. Damit beide korrekt abrechnen, brauchen sie einen Zählerstand zum Stichtag. Bei einem herkömmlichen Zähler wirst du meist gebeten, den Stand selbst abzulesen und zu melden. Notiere den Wert am besten mit Datum und mache zusätzlich ein Foto vom Display oder Zählwerk.

Hast du ein intelligentes Messsystem, werden die Werte in der Regel automatisch übermittelt. Bei einer modernen Messeinrichtung ohne Kommunikationsmodul liest du den Bezugswert am Display ab, er ist oft mit dem Kennzeichen 1.8.0 versehen.

Gibst du keinen Zählerstand an, darf der Verbrauch unter bestimmten Voraussetzungen geschätzt werden. Eine Schätzung ist zulässig, aber nicht immer genau. Mit einem eigenen, dokumentierten Wert kannst du später leichter widersprechen, wenn Schluss- oder Erstrechnung nicht zu deinem tatsächlichen Verbrauch passen. Bewahre das Foto mindestens bis zur ersten Jahresabrechnung des neuen Lieferanten auf.

Schlussrechnung und erste Abschläge

Nach dem Ende der Belieferung erstellt dein bisheriger Anbieter eine Schlussrechnung. Sie muss nach § 40b EnWG kostenlos sein. Prüfe darin den Endzählerstand, den Abrechnungszeitraum und die Verrechnung deiner bereits gezahlten Abschläge. Ein Guthaben muss erstattet werden, eine Nachzahlung wird mit Fälligkeitsdatum ausgewiesen.

Beim neuen Lieferanten zahlst du in der Regel monatliche Abschläge. Eine vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung wird bei Haushaltskunden laut § 41b EnWG nicht vor Beginn der Lieferung fällig. Kommt die erste Abbuchung deutlich früher, solltest du nachfragen.

Widerrufe eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung beim alten Anbieter erst, wenn die Schlussrechnung vorliegt und alle Beträge geklärt sind. So vermeidest du Rücklastschriften und Mahngebühren. Wer seine Daten aus Schlussrechnung und neuer Vertragsbestätigung nebeneinanderlegt, sieht schnell, ob Stichtag, Zählerstand und Verbrauch zusammenpassen. Unstimmigkeiten klärst du am besten zeitnah schriftlich mit dem jeweiligen Anbieter, solange die Daten noch frisch sind.

Was beim Wechsel nicht passieren kann

Viele zögern mit dem Wechsel, weil sie eine Versorgungslücke befürchten. Diese Sorge ist unbegründet. Der Strom kommt weiterhin über dasselbe Netz und denselben Zähler. Sollte der Wechsel aus technischen Gründen nicht rechtzeitig klappen, bist du automatisch über den örtlichen Grundversorger abgesichert. Ein Techniker muss für den Wechsel nicht ins Haus kommen.

Auch Zähler, Leitungen und Hausanschluss bleiben unverändert. Zuständig für Netz und Messung ist weiterhin der örtliche Netzbetreiber beziehungsweise Messstellenbetreiber, unabhängig davon, bei welchem Lieferanten du deinen Strom kaufst. Bei einer Störung im Netz wendest du dich deshalb an den Netzbetreiber, nicht an deinen Lieferanten.

Verzögert sich der Wechsel über die gesetzliche Frist hinaus, kannst du nach § 20a EnWG unter Umständen Schadensersatz von dem Unternehmen verlangen, das die Verzögerung zu vertreten hat. Die Beweislast dafür, dass es die Verzögerung nicht zu vertreten hat, liegt beim Lieferanten oder Netzbetreiber.

Rechtliche Eckpunkte beim Stromanbieterwechsel
Punkt Regelung Grundlage
Kosten des Wechsels Keine zusätzlichen Kosten für Verbraucher zulässig § 20a Abs. 3 EnWG
Dauer des Verfahrens Höchstens drei Wochen ab Anmeldung beim Netzbetreiber § 20a Abs. 2 EnWG
Technischer Wechsel Seit 2026 binnen 24 Stunden, an jedem Werktag § 20a Abs. 2 EnWG
Bestätigung des Lieferbeginns Neuer Lieferant bestätigt unverzüglich in Textform § 20a Abs. 1 EnWG
Kündigungsbestätigung Bisheriger Lieferant bestätigt binnen einer Woche § 41b Abs. 1 EnWG
Erster Abschlag Nicht vor Beginn der Lieferung fällig § 41b Abs. 3 EnWG

Checkliste

  • Letzte Jahresabrechnung heraussuchen
  • Jahresverbrauch, Zählernummer und Marktlokations-ID notieren
  • Vertragsende und Kündigungsfrist prüfen
  • Tarife mit gleichem Verbrauch und ohne Bonus gegenrechnen
  • Vertragszusammenfassung speichern
  • Zählerstand zum Lieferbeginn mit Foto festhalten
  • Schlussrechnung des alten Anbieters prüfen

Häufige Fragen

Muss ich meinem alten Stromanbieter selbst kündigen?

Nein, meist übernimmt das der neue Lieferant mit deiner Vollmacht. Du kannst aber auch selbst in Textform kündigen. Der bisherige Anbieter muss die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.

Kann ich beim Wechsel ohne Strom dastehen?

Nein. Strom fließt weiter über dasselbe Netz. Klappt der Wechsel nicht rechtzeitig, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung.

Wie lange dauert ein Wechsel?

Das Verfahren darf höchstens drei Wochen ab Anmeldung beim Netzbetreiber dauern, wenn kein späterer Termin gewünscht ist. Wie früh der Lieferbeginn möglich ist, hängt vor allem von deiner bisherigen Vertragslaufzeit ab.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein. Nach § 20a EnWG darf der Lieferantenwechsel für dich keine zusätzlichen Kosten verursachen. Wechselgebühren oder Kündigungsentgelte sind nicht zulässig.

Fazit

Ein Stromanbieterwechsel ist rechtlich klar geregelt, kostenlos und ohne Versorgungsrisiko. Entscheidend sind ein realistischer Verbrauchswert, ein Blick auf Laufzeit und Bonusbedingungen sowie ein dokumentierter Zählerstand zum Stichtag.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com.

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Strom-Vergleichen.com recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.