Offshore-Netzumlage
Kurzdefinition
Die Offshore-Netzumlage finanziert die Netzanbindung von Windparks auf See sowie Entschädigungen bei verzögertem oder gestörtem Anschluss.
Erklärung
Windparks in Nord- und Ostsee liefern große Mengen Strom, müssen aber über lange Seekabel an das Netz an Land angeschlossen werden. Diese Anbindung ist aufwendig und teuer. Zuständig sind die Übertragungsnetzbetreiber, deren Kosten für die Offshore-Anbindung über eine eigene Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt werden.
Die Offshore-Netzumlage deckt unter anderem den Bau und Betrieb der Anbindungsleitungen sowie Entschädigungszahlungen an Windparkbetreiber, wenn ein Anschluss verspätet fertig wird oder gestört ist. Die Höhe wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und veröffentlicht. Rechtlich ist sie heute im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes geregelt.
Für Haushalte ist die Offshore-Netzumlage Teil des Arbeitspreises. Mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergie auf See hat ihre Bedeutung zugenommen. Wie andere Umlagen fällt sie bei allen Anbietern an und lässt sich durch einen Lieferantenwechsel nicht beeinflussen.
Beispiel
Auf der Stromrechnung erscheint die Offshore-Netzumlage gemeinsam mit weiteren Umlagen unter den staatlich veranlassten Preisbestandteilen.