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Sondervertrag

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Sondervertrag ist jeder Stromliefervertrag außerhalb der Grundversorgung, dessen Bedingungen der Anbieter weitgehend frei gestalten kann.

Erklärung

Sonderverträge sind Stromlieferverträge, die nicht der Grundversorgung unterliegen. Dazu gehören praktisch alle Tarife, die über Vergleichsportale oder direkt bei alternativen Anbietern abgeschlossen werden, aber auch eigene Angebote des Grundversorgers. Für sie gilt nicht die StromGVV, sondern das allgemeine Vertragsrecht und insbesondere § 41 EnWG mit Mindestanforderungen an Energielieferverträge.

Anbieter können Laufzeiten, Kündigungsfristen, Preisgarantien und Boni selbst festlegen. Für Verbraucherverträge gelten jedoch Grenzen, etwa bei der Erstlaufzeit und bei automatischen Verlängerungen. Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, können nach Ablauf der Erstlaufzeit in der Regel monatlich gekündigt werden.

Sonderverträge sind häufig günstiger als die Grundversorgung, verlangen aber einen genaueren Blick in die Bedingungen. Wichtige Punkte sind die Art der Preisgarantie, Bonusregelungen, Zahlungsweise und Kündigungsfristen. Beim Vergleich sollte man den Preis im zweiten Vertragsjahr ohne Bonus im Blick behalten.

Beispiel

Ein Haushalt wechselt von der Grundversorgung in einen Sondervertrag mit zwölf Monaten Laufzeit und Preisgarantie beim selben Stadtwerk.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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