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Grundpreis

Lexikon · Tarif und Preis · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Grundpreis ist ein fester, verbrauchsunabhängiger Betrag, der monatlich oder jährlich für einen Stromanschluss mit Liefervertrag anfällt.

Erklärung

Der Grundpreis wird unabhängig davon berechnet, wie viel Strom tatsächlich verbraucht wird. Er fällt auch dann an, wenn in einem Monat kaum Strom genutzt wird, etwa bei einer leer stehenden Wohnung oder einem Ferienhaus. Lieferanten geben ihn meist pro Monat oder pro Jahr an.

Mit dem Grundpreis decken Lieferanten vor allem fixe Kosten: Kundenservice, Abrechnung, Verwaltung sowie bestimmte feste Anteile der Netzentgelte. Auch die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb können darin enthalten sein oder separat ausgewiesen werden, je nachdem, welcher Zähler eingebaut ist und wer ihn betreibt.

Für Haushalte mit niedrigem Verbrauch, etwa Single-Haushalte, hat der Grundpreis einen spürbaren Anteil an den Gesamtkosten. Bei hohem Verbrauch verliert er an Bedeutung, dann zählt der Arbeitspreis stärker. Ein fairer Vergleich betrachtet deshalb immer die Summe beider Preisbestandteile auf Basis des eigenen Verbrauchs.

Beispiel

In einer kaum genutzten Zweitwohnung macht der Grundpreis den größten Teil der Stromrechnung aus, weil fast kein Strom verbraucht wird.