Messstellenbetreiber
Kurzdefinition
Der Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung des Stromzählers zuständig.
Erklärung
Der Messstellenbetrieb ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Grundzuständiger Messstellenbetreiber ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft. Er muss Zähler einbauen, betreiben und die Messwerte an die berechtigten Marktbeteiligten wie den Lieferanten übermitteln.
Kundinnen und Kunden können grundsätzlich einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn ein intelligentes Messsystem früher eingebaut oder zusätzliche Dienste genutzt werden sollen. Der neue Messstellenbetreiber übernimmt dann den Zähler und dessen Betrieb.
Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sieht das MsbG Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb vor. Die Kosten werden entweder über den Lieferanten mit abgerechnet oder direkt vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Auf der Stromrechnung oder einem gesonderten Schreiben ist erkennbar, welcher Weg gewählt wurde.
Beispiel
Ein Haushalt erhält ein Schreiben seines Messstellenbetreibers, das den Austausch des alten Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung ankündigt.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.