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Jahresabrechnung

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Jahresabrechnung stellt den tatsächlichen Stromverbrauch eines Abrechnungszeitraums den geleisteten Abschlägen gegenüber.

Erklärung

Mit der Jahresabrechnung rechnet der Lieferant den Verbrauch eines Zeitraums, meist zwölf Monate, endgültig ab. Grundlage ist der abgelesene oder übermittelte Zählerstand. Die Rechnung weist Verbrauch, Preise, Abgaben und Steuern aus und vergleicht die Summe mit den bereits gezahlten Abschlägen.

Die Mindestinhalte von Stromrechnungen sind in § 40 EnWG geregelt. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Zählernummer, Marktlokation, Verbrauch im Vorjahresvergleich und Kontaktmöglichkeiten zur Schlichtungsstelle. Auch der Hinweis auf den Lieferantenwechsel und Vergleichswerte gehören dazu.

Es lohnt sich, die Jahresabrechnung gründlich zu prüfen. Stimmen Zählernummer und Zählerstände, wurden die richtigen Preise angesetzt und Boni berücksichtigt? Bei Unstimmigkeiten sollte man sich zunächst an den Lieferanten wenden. Lässt sich keine Einigung erzielen, kann die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet werden.

Beispiel

In der Jahresabrechnung entdeckt eine Kundin, dass ein geschätzter statt ihr gemeldeter Zählerstand verwendet wurde, und reklamiert die Rechnung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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