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Schlichtungsstelle Energie

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Stelle, die Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieunternehmen außergerichtlich klärt.

Erklärung

Die Schlichtungsstelle Energie mit Sitz in Berlin ist die anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für den Energiebereich nach § 111b EnWG. Sie vermittelt bei Konflikten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Energielieferanten, Netzbetreibern oder Messstellenbetreibern, etwa zu Abrechnungen, Lieferantenwechseln, Preisänderungen oder Boni.

Bevor die Schlichtungsstelle angerufen werden kann, muss sich der Kunde zunächst mit einer Beschwerde an das Unternehmen wenden. Das Unternehmen hat dann eine gesetzliche Frist zur Antwort. Erst wenn keine Einigung zustande kommt oder die Frist verstreicht, kann ein Schlichtungsantrag gestellt werden.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei. Die Unternehmen sind zur Teilnahme verpflichtet. Am Ende steht eine Schlichtungsempfehlung, die nicht bindend ist, aber häufig zur Einigung führt. Der Rechtsweg bleibt offen. Auf Stromrechnungen muss auf die Schlichtungsstelle hingewiesen werden.

Beispiel

Nachdem ihr Lieferant den versprochenen Bonus nicht verrechnet und auf die Beschwerde nicht reagiert hat, stellt eine Kundin einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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