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Stromsperre

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Stromsperre ist die Unterbrechung der Stromversorgung durch den Netzbetreiber im Auftrag des Lieferanten, meist wegen Zahlungsrückständen.

Erklärung

Kommt ein Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nach, darf der Lieferant unter bestimmten Voraussetzungen die Unterbrechung der Versorgung veranlassen. Für die Grundversorgung regelt § 19 StromGVV die Einzelheiten, für Sonderverträge enthält das EnWG vergleichbare Vorgaben. Die Sperre selbst führt der Netzbetreiber durch.

Eine Sperrung ist nur zulässig, wenn der Zahlungsrückstand eine gesetzliche Mindesthöhe überschreitet und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Der Lieferant muss die Sperre vorher androhen und den Termin rechtzeitig ankündigen. Zudem ist er verpflichtet, Abwendungsmöglichkeiten wie eine Ratenzahlung anzubieten und auf Beratungsangebote hinzuweisen.

Wer eine Sperrandrohung erhält, sollte schnell handeln: mit dem Lieferanten Kontakt aufnehmen, eine Abwendungsvereinbarung prüfen und gegebenenfalls Unterstützung bei Sozialleistungsträgern oder Beratungsstellen suchen. Nach Begleichung der Rückstände und der Kosten muss die Versorgung zügig wiederhergestellt werden.

Beispiel

Nach einer Sperrandrohung vereinbart ein Haushalt mit dem Grundversorger eine Ratenzahlung und wendet die Unterbrechung so ab.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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