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Abschlag

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Abschlag ist eine regelmäßige, meist monatliche Vorauszahlung auf die erwarteten Stromkosten, die mit der Jahresabrechnung verrechnet wird.

Erklärung

Da Stromzähler in vielen Haushalten nur einmal im Jahr abgelesen werden, zahlen Kundinnen und Kunden über das Jahr verteilt Abschläge. Deren Höhe orientiert sich am bisherigen oder geschätzten Jahresverbrauch und an den aktuellen Preisen. Mit der Jahresabrechnung wird ermittelt, ob die Abschläge ausgereicht haben.

Waren die Abschläge zu hoch, entsteht ein Guthaben, das erstattet oder verrechnet wird. Waren sie zu niedrig, folgt eine Nachzahlung. Gleichzeitig legt der Lieferant die neuen Abschläge für den folgenden Abrechnungszeitraum fest. Bei Preisänderungen können Abschläge auch unterjährig angepasst werden.

Kundinnen und Kunden können in der Regel eine Anpassung der Abschläge verlangen, wenn sich ihr Verbrauch deutlich ändert, etwa durch einen neuen Haushaltsangehörigen oder ein Elektroauto. Sinnvoll ist es, den Zählerstand gelegentlich selbst zu notieren und mit dem erwarteten Verbrauch abzugleichen, um größere Nachzahlungen zu vermeiden.

Beispiel

Nach der Anschaffung einer Wärmepumpe bittet ein Haushalt seinen Lieferanten, den monatlichen Abschlag zu erhöhen, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden.