Konzessionsabgabe
Kurzdefinition
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Gemeinden für das Recht zahlen, Stromleitungen in öffentlichen Wegen zu verlegen.
Erklärung
Stromleitungen verlaufen vielfach unter Straßen, Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen. Für das Recht, diese Flächen zu nutzen, schließen Gemeinden Konzessionsverträge mit Netzbetreibern ab. Als Gegenleistung erhalten die Kommunen die Konzessionsabgabe, die über die Netzentgelte und damit über den Strompreis finanziert wird.
Die zulässige Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Sie hängt unter anderem von der Größe der Gemeinde ab und davon, ob es sich um Tarifkunden in der Grundversorgung oder um Sondervertragskunden handelt. Für Haushaltskunden mit Sondervertrag gelten andere Höchstsätze als für die Grundversorgung.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Konzessionsabgabe ein fester Bestandteil des Strompreises, der sich durch einen Anbieterwechsel nicht vermeiden lässt. Auf der Stromrechnung wird sie meist gemeinsam mit anderen staatlich veranlassten Preisbestandteilen ausgewiesen. Für die Gemeinden stellt sie eine wichtige Einnahmequelle dar.
Beispiel
Eine Stadt erhält vom örtlichen Netzbetreiber jährlich Konzessionsabgaben, weil dessen Kabel unter städtischen Straßen verlaufen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.