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Stromsteuer

Lexikon · Tarif und Preis · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Stromsteuer ist eine bundesweite Verbrauchsteuer auf elektrische Energie, die über den Strompreis von den Endkunden getragen wird.

Erklärung

Die Stromsteuer wurde in Deutschland im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt. Rechtsgrundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG). Die Steuer wird pro verbrauchter Kilowattstunde erhoben und ist damit Teil des Arbeitspreises. Steuerschuldner ist in der Regel der Versorger, der die Steuer an das Hauptzollamt abführt und über den Preis an die Kundschaft weitergibt.

Die Stromsteuer ist eine reine Verbrauchsteuer. Ihr Aufkommen fließt in den Bundeshaushalt. Für bestimmte Unternehmen und Verwendungszwecke sieht das Gesetz Ermäßigungen oder Befreiungen vor, etwa für Teile des produzierenden Gewerbes oder für Strom aus bestimmten kleinen Anlagen, der vor Ort verbraucht wird.

Für Privathaushalte gilt der reguläre Steuersatz. Da die Stromsteuer bei allen Lieferanten gleichermaßen anfällt, spielt sie beim Tarifvergleich keine unterscheidende Rolle. Auf die Stromsteuer wird zusätzlich Umsatzsteuer erhoben, weil sie Teil des Entgelts ist.

Beispiel

Auf der Jahresabrechnung ist die Stromsteuer als eigener Posten ausgewiesen, der sich aus dem Verbrauch in Kilowattstunden ergibt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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