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Umsatzsteuer auf Strom

Lexikon · Tarif und Preis · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Auf Stromlieferungen an Privathaushalte wird Umsatzsteuer erhoben, die auf den gesamten Nettopreis einschließlich Abgaben und Umlagen anfällt.

Erklärung

Strom ist umsatzsteuerlich eine Lieferung und unterliegt damit der Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz. Für Privathaushalte gilt der reguläre Steuersatz. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag der Rechnung aufgeschlagen, also auf Energiepreis, Netzentgelte, Messkosten, Abgaben, Umlagen und die Stromsteuer.

Dadurch entsteht eine Besonderheit: Auch auf andere Steuern und Abgaben wie die Stromsteuer oder die Konzessionsabgabe wird Umsatzsteuer berechnet. Für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Für Privatkunden ist sie dagegen ein echter Kostenbestandteil.

Preisangaben gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen nach der Preisangabenverordnung als Bruttopreise erfolgen, also inklusive Umsatzsteuer. Beim Vergleich von Angeboten sollte man darauf achten, ob Preise netto oder brutto angegeben sind, besonders bei Gewerbetarifen, die häufig netto ausgewiesen werden.

Beispiel

Ein Gewerbetarif wirkt zunächst günstiger als ein Haushaltstarif, bis man erkennt, dass er ohne Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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