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Einspeisevergütung

Lexikon · Erzeugung und Umwelt · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Anlagen, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Erklärung

Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Betreiber kleiner Anlagen, etwa privater Photovoltaikanlagen auf dem Dach, erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungssatz. Die Zahlung erfolgt durch den Netzbetreiber und wird in der Regel für zwanzig Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.

Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung. Für Anlagen, die ihren gesamten Strom einspeisen, gelten andere Sätze als für Anlagen mit Eigenverbrauch. Die Vergütungssätze für Neuanlagen sinken nach gesetzlich festgelegten Regeln schrittweise. Größere Anlagen vermarkten ihren Strom dagegen direkt und erhalten eine Marktprämie.

Die frühere EEG-Umlage, mit der die Förderung über den Strompreis finanziert wurde, ist seit Juli 2022 entfallen. Die Kosten werden seitdem aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Da die Vergütung für neue Anlagen deutlich unter dem Haushaltsstrompreis liegt, ist Eigenverbrauch meist wirtschaftlicher als Einspeisung.

Beispiel

Ein Eigenheimbesitzer erhält vom Netzbetreiber jährlich eine Gutschrift für den Solarstrom, den seine Dachanlage ins Netz eingespeist hat.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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