Stromkennzeichnung
Kurzdefinition
Die Stromkennzeichnung verpflichtet Lieferanten, den Energieträgermix sowie Umweltauswirkungen ihres Stroms auf Rechnungen und Werbematerial anzugeben.
Erklärung
Nach § 42 EnWG müssen Stromlieferanten offenlegen, aus welchen Energieträgern der von ihnen gelieferte Strom stammt. Die Angaben erscheinen auf der Stromrechnung, in Werbematerialien und auf der Internetseite des Anbieters. Sie beziehen sich in der Regel auf das vorangegangene Kalenderjahr.
Zur Stromkennzeichnung gehören der Energieträgermix des Gesamtunternehmens, häufig ergänzt um den Mix des konkreten Produkts, sowie der Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnitt. Außerdem müssen Umweltauswirkungen angegeben werden, insbesondere die CO2-Emissionen und die Menge radioaktiver Abfälle pro Kilowattstunde. Für Anteile erneuerbarer Energien sind Herkunftsnachweise maßgeblich.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Stromkennzeichnung ein Hilfsmittel, um Anbieter nach ökologischen Kriterien zu vergleichen. Sie zeigt zum Beispiel, ob ein Unternehmen neben Ökostromtarifen auch konventionellen Strom vertreibt. Die Darstellung erfolgt meist als Grafik mit Prozentanteilen.
Beispiel
Vor dem Vertragsabschluss vergleicht ein Kunde die Stromkennzeichnungen zweier Anbieter auf deren Internetseiten.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.