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Herkunftsnachweis

Lexikon · Erzeugung und Umwelt · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde.

Erklärung

Herkunftsnachweise dienen dazu, gegenüber Endkunden nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien stammt. Ein Nachweis steht jeweils für eine Megawattstunde erzeugten Stroms. In Deutschland führt das Umweltbundesamt das Herkunftsnachweisregister, in dem die Zertifikate ausgestellt, übertragen und entwertet werden.

Lieferanten, die Ökostrom verkaufen, müssen für die entsprechende Strommenge Herkunftsnachweise entwerten lassen. So wird verhindert, dass dieselbe grüne Strommenge mehrfach verkauft wird. Herkunftsnachweise können europaweit gehandelt werden und unabhängig vom physischen Strom erworben werden.

Strom, der über die Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird, erhält in der Regel keine Herkunftsnachweise, um eine Doppelvermarktung zu vermeiden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist wichtig: Herkunftsnachweise belegen die Herkunft, sagen aber nichts darüber aus, ob neue Anlagen gebaut werden.

Beispiel

Ein Ökostromanbieter lässt im Register des Umweltbundesamts so viele Herkunftsnachweise entwerten, wie seine Kundinnen und Kunden im Jahr verbraucht haben.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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