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Preisgarantie

Lexikon · Tarif und Preis · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Preisgarantie sichert für einen festgelegten Zeitraum zu, dass bestimmte Bestandteile des Strompreises nicht erhöht werden.

Erklärung

Viele Sonderverträge werben mit einer Preisgarantie über eine bestimmte Anzahl von Monaten. Entscheidend ist, welche Preisbestandteile die Garantie tatsächlich umfasst. Man unterscheidet grob zwischen einer vollständigen Preisgarantie, einer eingeschränkten Preisgarantie und einer reinen Energiepreisgarantie.

Bei einer vollständigen Preisgarantie bleibt der Bruttopreis im Garantiezeitraum stabil. Ausgenommen ist meist nur die Umsatzsteuer, weil sie gesetzlich vorgegeben ist und sich unmittelbar auf den Endpreis auswirkt. Bei eingeschränkten Varianten dürfen dagegen Netzentgelte, Umlagen oder Steuern weitergegeben werden, wenn sie sich ändern.

Eine Preisgarantie schützt vor Preissteigerungen, bedeutet aber auch, dass Preissenkungen am Markt nicht automatisch weitergegeben werden. Beim Vergleich sollte man daher Dauer und Umfang der Garantie gemeinsam mit Laufzeit und Kündigungsfrist betrachten. Die genaue Formulierung findet sich in den Vertragsbedingungen.

Beispiel

Ein Tarif mit vollständiger Preisgarantie über zwölf Monate bleibt trotz steigender Netzentgelte im Garantiezeitraum unverändert.