Sonderkündigungsrecht
Kurzdefinition
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es, einen Stromvertrag außerhalb der regulären Fristen zu beenden, vor allem bei einseitigen Preisänderungen.
Erklärung
Kündigt ein Lieferant eine Preiserhöhung oder eine andere einseitige Vertragsänderung an, haben Kundinnen und Kunden nach § 41 EnWG das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zu kündigen. Der Lieferant muss über die Änderung rechtzeitig vor deren Wirksamwerden informieren und dabei auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Die Kündigung muss in der Regel bis zum Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Ein Sonderkündigungsrecht besteht grundsätzlich auch dann, wenn sich lediglich staatlich veranlasste Preisbestandteile ändern. Einige Verträge regeln Einzelheiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das gesetzliche Recht aber nicht aushebeln dürfen.
Ein Umzug begründet dagegen nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Hier sehen die gesetzlichen Regeln vor, dass der Lieferant zunächst die Weiterbelieferung an der neuen Adresse anbieten kann. Es lohnt sich deshalb, Preisänderungsschreiben sorgfältig zu lesen und Fristen zu notieren.
Beispiel
Nach einem Schreiben über eine Preiserhöhung kündigt eine Kundin fristgerecht zum Änderungstermin und wechselt zu einem anderen Anbieter.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.