KWKG-Umlage
Kurzdefinition
Die KWKG-Umlage finanziert die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme erzeugen.
Erklärung
Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, bezeichnet die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage. Weil die Abwärme der Stromerzeugung genutzt wird, etwa für Fernwärme oder Prozesswärme, ist der Brennstoff besser ausgenutzt als bei getrennter Erzeugung. Der Staat fördert solche Anlagen über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Die Zuschläge für KWK-Anlagenbetreiber werden über die KWKG-Umlage auf die Stromverbraucher verteilt. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die Höhe jährlich und veröffentlichen sie. Seit der Neuordnung der Umlagen im Energiefinanzierungsgesetz werden mehrere Umlagen gemeinsam geregelt und auf der Rechnung häufig zusammengefasst dargestellt.
Für Haushaltskunden ist die KWKG-Umlage ein kleiner, aber fester Bestandteil des Arbeitspreises. Sie fällt bei allen Lieferanten gleichermaßen an und ist daher beim Anbieterwechsel kein Unterscheidungsmerkmal. Ändert sich ihre Höhe zum Jahreswechsel, können Lieferanten dies als Grund für eine Preisanpassung anführen.
Beispiel
Zum Jahreswechsel steigt die KWKG-Umlage leicht, und der Lieferant gibt die Änderung über eine Anpassung des Arbeitspreises weiter.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.