Zum Inhalt springen
strom-vergleichen.com

Grundversorger

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Grundversorger ist der Energieversorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und deshalb zur Grundversorgung verpflichtet ist.

Erklärung

Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss in jedem Netzgebiet ein Unternehmen die Grundversorgung von Haushaltskunden übernehmen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt dies in einem festgelegten Turnus fest und veröffentlicht das Ergebnis.

Oft ist der Grundversorger das örtliche Stadtwerk oder ein regionaler Energieversorger. Er muss jeden Haushaltskunden in seinem Gebiet zu den allgemeinen Bedingungen und Preisen beliefern, die er öffentlich bekannt gibt. Eine Ablehnung ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Belieferung wirtschaftlich unzumutbar ist.

Neben der Grundversorgung bietet der Grundversorger in aller Regel auch eigene Sonderverträge an, die sich in Preis und Bedingungen unterscheiden. Wer zum Grundversorger gehört, ist daher nicht automatisch in der Grundversorgung. Der Grundversorger übernimmt zudem die Ersatzversorgung, wenn ein Lieferverhältnis unerwartet endet.

Beispiel

Nach dem Umzug in eine neue Stadt wird ein Haushalt zunächst automatisch vom örtlichen Stadtwerk als Grundversorger beliefert, bis er einen anderen Vertrag abschließt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Strom-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.